Bewertung des Wehrdienstes in den neuen Bundesländern
Zeiten des Wehrdienstes in den neuen Bundesländern bei der
NVA (Nationale Volksarmee, Streitkraft der ehemaligen DDR) von mehr als drei Tagen, welche vom 09.05.1945 bis 02.10.1990 vorlagen, werden nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 248 SGB VI) als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt. Diese Regelung ist erforderlich, da die ehemalige DDR für den Wehrdienst keine Pflichtbeitragszeiten rentenrechtlich berücksichtigt hat. Die Wehrdienstpflicht wurde in der DDR ab dem 24.01.1962 eingeführt.
Ab dem 03.10.1990 – dem Tag der Einheit – gelten die Wehrdienstzeiten bereits als Pflichtbeitragszeiten.
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt je nach Zeitraum ebenfalls nach der jeweiligen Bewertung (s. Tabelle unten). Allerdings kommt bei einer Wehrpflicht in den neuen Bundesländern die Bezugsgröße Ost zum Tragen, welche dann wiederum mit dem jeweiligen Hochwertungsfaktor hochgewertet wird. Dieses Ergebnis wird durch das Durchschnittsentgelt dividiert. Die so errechneten Entgeltpunkte werden dann mit dem Rentenwert Ost multipliziert.
Zeitraum Bewertung
01.04.1957 – 30.04.1961 Pflichtbeiträge aus dem tatsächlichen Wehrsold einschließlich Sachbezüge. Auf Antrag sind jedoch 0,75 Entgeltpunkte/Kalenderjahr zu berücksichtigen. Rentenversicherungspflicht trat nur ein, wenn zum Zeitpunkt der Einberufung Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestand.
01.05.1961 – 31.12.1981 Ein Entgeltpunkt/Kalenderjahr bzw. 0,0833 Entgeltpunkte je vollen Kalendermonat.
01.01.1982 – 31.12.1991 0,75 Entgeltpunkte/Kalenderjahr bzw. 0,0625 Entgeltpunkte je vollen Kalendermonat.
01.01.1992 – 31.12.1999 Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent der Bezugsgröße.
01.01.2000 – 31.12.2019 Bemessungsgrundlage sind 60 Prozent der Bezugsgröße.
01.01.2020 – lfd. Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent der Bezugsgröße.